Mediation

Was ist Mediation?

  • Mediation ist ein aussergerichtliches, selbstbestimmtes und einvernehmliches Verfahren der Konfliktbearbeitung
  • Die Mediatoren führen als neutrale Drittperson die Parteien durch dieses Verfahren und ermöglicht passende Lösungen zu vereinbaren. Schliesslich wird die Mediation mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung abgeschlossen.

Wann bieten wir Mediation an?

  • Überall dort wo Kinder und Jugendliche direkt oder indirekt von Streitigkeiten betroffen sind.

Warum Mediation

  • Die Parteien entwickeln eigenverantwortlich eine interessengerechte Lösung
  • Es ist eine schnelle und kostengünstige Lösung
  • Es wird eine für alle Seiten befriedigende Lösung wird gesucht
  • Weitere Eskalationen werden vermieden

Wie läuft das Verfahren einer Mediation ab?

Eine Mediation läuft in der Regel in folgenden Phasen ab:

  1. Vorbereitung und Einführung in die Mediation mit Auftragsklärung
  2. Informations- & Themensammlung
  3. Klärung der Interessen aller Beteiligten
  4. Offene Suche von Lösungsoptionen
  5. Bewertung, Auswahl und Verhandlung der Lösungsoptionen
  6. Entwurf einer Vereinbarung, Prüfung der Machbarkeit und verbindliche Unterzeichnung

Wie lange und wie Viel?

Dauer einer Mediation hängen wesentlich von der Komplexität des jeweiligen Falles und der Verhandlungsbereitschaft der am Konflikt beteiligten Personen ab.

In der Regel können Vereinbarungen in durchschnittlich drei bis fünf Sitzungen beziehungsweise innerhalb von zwei bis drei Monaten lösungsorientiert geregelt werden.

Das Honorar der Mediation wird nach Aufwand berechnet und beläuft sich auf CHF 275.00 pro Stunde. Als Aufwand werden die Mediationssitzungen mit den Parteien verrechnet (inkludiert sind Telefongespräche, Vorbereitung/Nachbearbeitung und die Ausarbeitung von Vereinbarungen). Ausserordentlicher Aufwand (wie bspw. Dolmetschkosten, Fahrkosten) wird nach vorgängiger Absprache mit den Parteien geleistet und in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen

Falls Parteien über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird ihnen empfohlen, die Übernahme der Kosten bei der Versicherung zu beantragen.

In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn ihnen die erforderlichen Mittel fehlen und ihnen das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.

Mit dem Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung im Jahr 2011 haben die Parteien die freie Wahl zwischen der staatlichen Schlichtung und der privaten Mediation. Sie können zudem jederzeit die Sistierung eines Gerichtsverfahrens beantragen, um eine Mediation durchzuführen. Die entsprechenden Formulare findet man auf www.bj.admin.ch. Auch im Verwaltungs- und Strafverfahren sind Mediationen möglich.

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