Was ist Mediation?
Wann bieten wir Mediation an?
Warum Mediation
Wie läuft das Verfahren einer Mediation ab?
Eine Mediation läuft in der Regel in folgenden Phasen ab:
Wie lange und wie Viel?
Dauer einer Mediation hängen wesentlich von der Komplexität des jeweiligen Falles und der Verhandlungsbereitschaft der am Konflikt beteiligten Personen ab.
In der Regel können Vereinbarungen in durchschnittlich drei bis fünf Sitzungen beziehungsweise innerhalb von zwei bis drei Monaten lösungsorientiert geregelt werden.
Das Honorar der Mediation wird nach Aufwand berechnet und beläuft sich auf CHF 275.00 pro Stunde. Als Aufwand werden die Mediationssitzungen mit den Parteien verrechnet (inkludiert sind Telefongespräche, Vorbereitung/Nachbearbeitung und die Ausarbeitung von Vereinbarungen). Ausserordentlicher Aufwand (wie bspw. Dolmetschkosten, Fahrkosten) wird nach vorgängiger Absprache mit den Parteien geleistet und in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen
Falls Parteien über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird ihnen empfohlen, die Übernahme der Kosten bei der Versicherung zu beantragen.
In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn ihnen die erforderlichen Mittel fehlen und ihnen das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.
Mit dem Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung im Jahr 2011 haben die Parteien die freie Wahl zwischen der staatlichen Schlichtung und der privaten Mediation. Sie können zudem jederzeit die Sistierung eines Gerichtsverfahrens beantragen, um eine Mediation durchzuführen. Die entsprechenden Formulare findet man auf www.bj.admin.ch. Auch im Verwaltungs- und Strafverfahren sind Mediationen möglich.